Die Landespreis Trophäe

Landespreis für junge Unternehmen

Gefunden: Vorbilder, die neue Wege gehen

Der Landespreis ist abgeschlossen. Unsere Jury hat entschieden. Allen Unternehmen, die sich in diesem Jahr beteiligt haben: Ganz herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und Ihr Interesse am Landespreis für junge Unternehmen 2026. Nun fiebern wir der Preisverleihung entgegen.

Wie weit sind wir im Wettbewerb?

  1. Die erste Phase ist abgeschlossen.

  2. Die zweite Phase ist abgeschlossen.

  3. Die Juryphase ist abgeschlossen.

  4. Die Spannung steigt – die Preisverleihung steht bevor.

    Unsere Jury hat entschieden. Nun wartet die Würdigung der besten jungen Unternehmen Baden-Württembergs.

Was können Sie gewinnen?

Neben Anerkennung und dem Preisgeld steckt noch viel mehr hinter dem Landespreis: Die Unternehmen entdecken sich aus einem neuen Blickwinkel, stellen ihr Konzept auf den Prüfstand und werden zur Benchmark. Der Höhepunkt: Die Top-10-Unternehmen werden im Rahmen eines Festaktes geehrt.

  • Preisgeld

    90.000 Euro insgesamt für die ersten drei Plätze.

  • Bekanntheit

    Positive PR-Effekte durch Presseberichte und Verbreitung über Social Media.

  • Attraktivität

    Preisgekrönte Unternehmen ziehen Personal und Kundschaft an.

Die ausgezeichneten Unternehmen des Jahres 2024

FAQ

Der nächste Landespreis für junge Unternehmen findet 2028 statt.

Der Landespreis wird gemeinsam vom Staatsministerium Baden-Württemberg und der L-Bank ausgelobt.

Anerkennung! Die Unternehmen, die einen der ersten drei Plätze erreichen, werden als Landespreisträger bzw. Landespreisträgerin ausgezeichnet. Sie werden öffentlich gewürdigt und repräsentieren die jungen Unternehmen Baden-Württembergs.

Die persönliche Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg steht für die besondere Bedeutung dieser Auszeichnung.

Nicht zuletzt erwartet die drei Erstplatzierten ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 90.000 Euro.

Die Dotierung:

  • 1. Platz: 40.000 Euro
  • 2. Platz: 30.000 Euro
  • 3. Platz: 20.000 Euro

Damit ist der Landespreis einer der höchstdotierten Unternehmenspreise Deutschlands.

Sieben weitere Unternehmen erhalten Sachpreise und Urkunden.

Die zehn prämierten Unternehmen sind berechtigt, ihre Auszeichnung als Top-10-Unternehmen zu werblichen Zwecken einzusetzen und zu nutzen.

Sie waren teilnahmeberechtigt,

  • wenn Sie Ihr Unternehmen ab dem Jahr 2016 (ab dem 1. Januar 2016) gegründet oder übernommen haben,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen konnten,
  • wenn Ihr Unternehmen seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg hat und Sie dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen.

Teilnahmeberechtigt waren Unternehmen aller Branchen und Berufe.

Sie müssen alle für Sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, sowie die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beachten. Bei begründetem Anlass behalten wir uns eine Überprüfung vor, ob Verstöße gegen die genannten geltenden rechtlichen Verpflichtungen vorliegen.

Unternehmen, die an früheren Ausschreibungen des Landespreises teilgenommen haben, sich aber nicht unter den Top-10 qualifizieren konnten, durften erneut am Wettbewerb teilnehmen – sofern sie die weiteren Kriterien (siehe oben) für eine Teilnahme erfüllt haben.

Mitglieder der Jury oder deren Firmen sowie Preisträgerinnen und Preisträger früherer Wettbewerbe (Top-10-Unternehmen) durften nicht teilnehmen.

Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich:

  • Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung
  • Unternehmenskonzept
  • unternehmerische Leistung / unternehmerisches Vorbild
  • Innovationskraft
  • wirtschaftlicher Erfolg
  • nachhaltiges Wirtschaften
  • soziales Engagement
  • Beitrag zur Klimaneutralität

Bewertet werden vor allem:

  • Leistungsstärke, Modernität und Kreativität
  • soziales und ökologisches Engagement
  • vorbildhafter Beitrag zur Zukunft des Landes

Die Bewerbungsphasen sind abgeschlossen. Eine Teilnahme ist leider nicht mehr möglich.

Die Bewerbungsphasen sind abgeschlossen. Eine Teilnahme ist leider nicht mehr möglich.

Das Auswahlverfahren – ein mehrstufiger Prozess

Bewerbungsphase

Die Unternehmen konnten sich in einer ersten Bewerbungsrunde online auf der Website https://www.landespreis-bw.de zunächst mit wesentlichen Angaben zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Dienstleistungen und zu ihrem wirtschaftlichen Erfolg bewerben.

Es folgte eine zweite Bewerbungsrunde. Diese wurde ebenfalls in einem Online-Verfahren durchgeführt. Hierzu wurden die Unternehmen, auf die die Kriterien des Landespreises besonders gut zutreffen, eingeladen, weitere Angaben zu machen.

Anhand dieser Angaben werden derzeit die besten 20 Unternehmen ausgewählt.

Präsentations- und Juryphase

Die 20 besten Unternehmen präsentieren ihr Unternehmen und ihre Geschäftsidee vor einer Vorjury – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der L-Bank, des Staatsministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus.

Zehn Unternehmen erreichen schließlich die Endrunde. Diese werden zur abschließenden Präsentation vor der hochkarätig besetzten Endjury eingeladen.

Die Endjury wählt die Landespreisträgerinnen bzw. Landespreisträger aus.

Entscheidung und Preisverleihung

Die Entscheidung wird bei der Preisverleihung bekannt gegeben.

Die Jury setzt sich aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der ausschreibenden Organisationen sowie der baden-württembergischen Wirtschaft und der Wirtschaftsorganisationen, der Wissenschaft und der Medien zusammen.

Die Jurymitglieder üben eine unabhängige gutachterliche Tätigkeit aus und wahren bei ihrer Arbeit strengste Vertraulichkeit. Die Sitzungen und Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Ihre Entscheidungen sind verbindlich und nicht anfechtbar.

Bitte beachten Sie: Wegen der absoluten Vertraulichkeit der eingereichten Unterlagen kann keine Einsicht in die Entscheidungsergebnisse gewährt werden. Auch Einzelbewertungen können nicht abgefragt werden.

 

Die Mitglieder der Endjury (in alphabetischer Reihenfolge):

Thomas Dörflinger MdL
Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus

Kirsten Hirschmann
Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken / Geschäftsführende Gesellschafterin der Hirschmann Laborgeräte GmbH & Co. KG

Prof. Dr. Nils Högsdal
Professor für Corporate Finance und Entrepreneurship an der Hochschule der Medien

Andrea Lindlohr MdL
Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen

Dr. Helmut Schelling
Stifter und Stiftungsrat Vector Stiftung

Sabine Schmucker
Vizepräsidentin der Bauwirtschaft Baden-Württemberg / Gesellschafterin und geschäftsführende Gesellschafterin der REIF GRUPPE

Benjamin Wagener
Wirtschaftskorrespondent Baden-Württemberg der Frankfurter Allgemeine Zeitung

Edith Weymayr
Vorsitzende des Vorstandes der L-Bank

Tianyu Yuan
Geschäftsführer der Codefy GmbH (Landessieger 2024)

Der persönliche Schirmherr ist der Ministerpräsident von Baden-Württemberg.

Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der L-Bank. Die mit den Unterlagen verbundenen personenbezogenen Daten werden nach dem Ende des Bewerbungsprozesses gelöscht bzw. vernichtet. Eine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Aus Gründen der Vertraulichkeit werden keine Einzelbeurteilungen der Bewerbungen veröffentlicht. Außer im Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernehmen wir keine Haftung für Verlust, unberechtigte Verwendung oder Beschädigung.

Falls Sie in die Finalrunde kommen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Erfolgsgeschichte in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet wird.

Mit Ihrer Bewerbung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Landespreises für junge Unternehmen an. Sie versichern, dass die gemachten Angaben richtig sind.

Mit Bezug auf datenschutzrechtliche Bestimmungen erteilen Sie die Erlaubnis, dass Ihre Angaben in einer Datei gespeichert und mit automatischen Verfahren bearbeitet werden.

Gebühren für die Teilnahme werden nicht erhoben. Reisekosten oder sonstige Auslagen können wir leider nicht erstatten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.